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04.10.2021 · Onlinezugangsgesetz

Mehr als 10.000 Anträge über MV-Serviceportal gestellt

Exakt 10.289 Anträge wurden bislang über das MV-Service-Portal gestellt. Den mit Abstand größten Anteil daran hat mit 7.276 die Beantragung von Geburtsurkunden, gefolgt von 779 Hundesteueranmeldungen.

„Die Statistik zeigt, dass sich unser Service-Portal immer größeren Zuspruchs erfreut. Auch die Zahl der Nutzerkonten wächst stetig: Heute sind es 13.927, nachdem wir Anfang Mai die 10.000er-Schwelle überschritten hatten“, sagt Digitalisierungsminister Christian Pegel.

712 Stellen – Behörden in ganz Mecklenburg-Vorpommern – bieten inzwischen 116 unterschiedliche Onlinedienstleistungen über das MV-Serviceportal an. Dazu gehören neben der Beantragung verschiedener Urkunden und Befreiungen zum Beispiel auch Beschwerden bei Lärm, Geruch, Rauch, Licht- oder Luftschadstoffen (neun Fälle) oder Förderanträge etwa für das Programm digitale Transformation in Unternehmen (93) oder die Landes-Kulturförderung (neun).

Auch ohne Konto können Nutzer in unterschiedlichen Kategorien nach Leistungen anhand von Lebenslagen oder Problemstellungen suchen. Das Angebot reicht von Abfallgebühr über Namensänderung bei Scheidung bis zur Zweitwohnungssteuer.

Hintergrund

Das Online-Zugangsgesetz fordert von den Behörden, dass sie ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch online anbieten. Mit dem MV-Serviceportal stellt die Landesregierung M-V seit Mitte 2019 eine landesweite zentrale Plattform dafür zur Verfügung. Alle Behörden im Land können sie kostenlos nutzen, um darüber ihre digitalen Leistungen anzubieten. Den Bürgerinnen und Bürgern im Land ermöglicht sie, rund um die Uhr von ihrem Computer, Tablet oder Smartphone aus die Angebote der Verwaltung zu nutzen und die Fahrt ins zuständige Amt sparen zu können.

Weitere Informationen und Ansprechpartner finden Sie auf www.mv-serviceportal.de.