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01.10.2021 · Onlinezugangsgesetz

Lohnsteuerabzug jetzt auch online möglich

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die für den Lohnsteuerabzug Freibeträge berücksichtigen lassen möchten (beispielsweise als Berufspendler oder bei volljährigen Kindern) können ab 1. Oktober dieses Jahres ihre Anträge auch online stellen.

Wer regelmäßig mit seiner Steuererklärung Geld vom Finanzamt zurückerhält, der kann sein monatliches Nettoeinkommen erhöhen, indem er die entsprechenden Freibeträge beantragt. Die Freibeträge senken die Steuerlast und erhöhen den Netto-Betrag des Gehalts oder Lohns.

Seit diesem Jahr müssen die Anträge nicht mehr schriftlich gestellt werden, sondern können auch elektronisch über das Portal „Mein ELSTER“ an das Finanzamt übermittelt werden. Auch den Antrag auf Steuerklassenwechsel oder die Erklärung zum dauernden Getrenntleben können elektronisch eingereicht werden.

Die Freibeträge können für einen Zeitraum von bis zu zwei Kalenderjahren beantragt werden, also in diesem Jahr wahlweise nur für den Lohnsteuerabzug 2022 oder darüber hinaus auch für den Lohnsteuerabzug 2023.

Bereits im Ermäßigungsverfahren 2021 für zwei Jahre beantragte Freibeträge sind auch für den Lohnsteuerabzug 2022 weiterhin gültig. Pauschbeträge für Menschen mit Behinderung und für Hinterbliebene werden während ihrer gesamten Gültigkeitsdauer als Freibeträge berücksichtigt und müssen daher nicht jährlich neu beantragt werden.