Erweiterung der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation Mecklenburg-Vorpommern
Cyber-physische Äquivalenz, Digitalisierung, Internet der Dinge und Dienste sind alles Stichworte in einem aktuell stattfindenden Prozess einer erneuten Anpassung der Industrie an eine veränderte, globalisierte Welt. Diese wird als vierte industrielle Revolution bzw. kurz Industrie 4.0 bezeichnet. Um der steigenden Marktkomplexität zielführend entgegenzutreten, müssen Unternehmen zukünftig ihre eigene Leistungskomplexität erhöhen. Die Digitalisierung/Industrie 4.0 wird immer mehr zum zentralen Wachstumstreiber in allen Bereichen der Wirtschaft. Nahezu alle Branchen und Berufe sind von der Digitalisierung betroffen, wenngleich auch in unterschiedlicher Intensität. Dabei steht vordergründig die Digitalisierung und Automatisierung der eigenen Kernprozesse im Mittelpunkt. So sollen beispielsweise in den Branchen Automotive, Maschinen- und Anlagenbau bzw. im maritimen Anlagenbau alle Unternehmensbereiche auf der Basis digitalisierter Geschäftsprozesse stärker miteinander verknüpft werden, um damit die Entwicklung neuer Produkte und die Reaktion auf schwankende Absatzmärkte zu beschleunigen.
Um hier noch stärker als zuvor zu unterstützen, wurde die Richtlinie zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation dahingehend erweitert, dass Prozessinnovationen der gewerblichen Wirtschaft (vorher nur verarbeitendes Gewerbe) gefördert werden können. Neu ist, dass auch die Förderung einer Technikfolgenabschätzung möglich ist und dass bei KMU „Investitionen in Folge von Prozessinnovationen“ gefördert werden können.