Einführung der elektronischen Akte in den Gerichten und Staatsanwaltschaften in MV
Nach der aktuellen Gesetzeslage müssen alle Gerichte und Staatsanwaltschaften ab dem 1. Januar 2026 mit der elektronischen Akte arbeiten. Zu diesem Zweck ist Mecklenburg-Vorpommern seit dem 1. Dezember 2016 in dem Entwicklungsverbund e-Justice-Basisdienste / eAkte tätig. In diesem Verbund sind insgesamt sechs Bundesländer vertreten. Die Verteilung der Kosten erfolgt nach dem Königsteiner Schlüssel. Durch das Projekt zur Einführung der elektronischen Akte werden die Weiterentwicklung von Softwareprodukten begleitet, erforderliche Tests vorgenommen sowie die Einführung der elektronischen Akte sowie die Ausstattung der Sitzungssäle mit der notwendigen Technik in den Gerichten und Staatsanwaltschaften gesteuert.