Digitalisierung der Steuerverwaltung
Die Steuerverwaltung ist bei der Digitalisierung durch geltendes Recht gebunden. Grundsätzlich sind alle 16 Bundesländer und der Bund (KONSENS) verpflichtet zum Zweck des einheitlichen Einsatzes von IT-Verfahren und Software sowie deren einheitlicher Entwicklung zusammen zu wirken (§ 1 I 1 KONSENS-G). Zum Betrieb der hierzu erforderlichen IT-Infrastruktur haben sich die Bundesländer HB, HH, NI, SH, ST und MV im gemeinsamen Data Center Steuern im Hause Dataport (DP) zusammengeschlossen (§ 3 I 2 Dataport-Staatsvertrag). Im Verbund norddeutscher Länder ist neben dem Mehr-Länder-Betrieb (MLB) auch die länderübergreifende gebündelte Verfahrensbetreuung (LGVB) organisiert. Neben dieser länderübergreifenden Kooperation nutzt die Steuerverwaltung die IT-Infrastruktur (z. B. CN LA-VINE) der DVZ GmbH als dem IT-Dienstleister der öffentlichen Verwaltung in MV (§ 1 DVZ-G). Damit nimmt die Steuerverwaltung nicht nur eine Sonder- sondern auch eine Vorreiterrolle innerhalb der Landesverwaltung in MV ein.