DiB M-V: "Gemeinsame Digitale Beratung" - Etablieren eines neuen Angebotes digitaler und trialogischer Beratung
Zur Schaffung eines neuen Angebotes mit besonderen Beratungsmöglichkeiten werden insbesondere die Errichtung der Infrastruktur (Geräte, Software), die Schulung der Beratenden und das Bewerben des Angebots (z. B. mittels Webauftritt, Flyern) gefördert. Es handelt sich um sogenannte trialogische Beratungen. Das heißt, dass für eine (psychosoziale) Beratung einerseits drei Seiten zur Verfügung stehen: Sowohl Fachkräfte, als auch Betroffene sowie Angehörige und Freunde Betroffener. Andererseits steht eine Beratung auch allen drei Seiten offen. Betroffene meint hierbei Personen, die psychisch erkrankt waren oder sind.
Die Beratung soll zudem multimodal über moderne Medien erfolgen (per E-Mail, Chat, Videotelefonie, Telefon), wozu eine am Markt etablierte Beratungssoftware eingesetzt werden soll, die höchsten Datenschutzstandards genügt und nicht nur für die eigentliche Beratungstätigkeit (Kommunikation, Notizen), sondern auch für die terminliche Organisation unter den Beratenden eingesetzt werden kann. So sollen Personen, die aufgrund ihrer persönlichen Disposition bzw. Lage oder aufgrund der Schwierigkeiten in einem Flächenland schwer erreichbar sind, neue Hilfschancen eröffnet werden. Zeitgleich wird die Zukunftsfähigkeit von Unterstützungsangeboten verbessert und insbesondere für womöglich anhaltende oder wiederkehrende Pandemiebedingungen vorgesorgt.