Audiovisuelle Aufzeichnung von Zeugen- und Beschuldigtenvernehmungen
Im Justizministerium wird derzeit das Projekt Videovernehmung von Zeuginnen und Zeugen u. a. mit Mitteln aus dem Maßnahmeplan Digitalisierung der Digitalen Agenda für Mecklenburg-Vorpommern (150.000 Euro) weiter vorangetrieben. Dabei soll es im Rahmen der Digitalisierungsagenda ermöglicht werden, Zeugenvernehmungen - insbesondere von sogenannten sensiblen Zeuginnen und Zeugen - audiovisuell zu dokumentieren, um unter Umständen eine weitere Vernehmung in der Hauptverhandlung eines Strafverfahrens entbehrlich zu machen.
Mit der gleichen Technik werden Gerichte, Staatsanwaltschaften und die Justizvollzugsanstalten des Landes ausgestattet, um der seit dem 1. Oktober 2020 bestehenden gesetzlichen Verpflichtung zur Aufzeichnung der Vernehmung einer / eines Beschuldigten, wenn dem Verfahren ein vorsätzlich begangenes Tötungsdelikt zugrunde liegt, nachzukommen.
In den audiovisuellen Vernehmungszimmern der Justiz werden drei Kameras die Vernehmung aufzeichnen. Durch die zuvor erfolgte optische und akustische Vermessung aller audiovisuellen Vernehmungszimmer wird eine hohe Qualität der Aufzeichnung gewährleistet.