Häufige Fragen zur OZG-Umsetzung
Was ändert sich für Antragsteller:innen?
Ein wichtiger Vorteil digitaler Anträge ist: Sie können jederzeit und unabhängig vom Aufenthaltsort gestellt werden. Lange Warteschlagen bei Bürgerinformationen gehören so der Vergangenheit an. Zeit und auch Papier werden gespart. Außerdem ist die Bearbeitung im Netz deutlich transparenter: Die Nutzer:innen können sich jederzeit darüber informieren, wie weit die Bearbeitung ihrer Anträge ist. Entscheidend bei der Entwicklung neuer digitaler Lösungen ist, dass Nutzer:innen auch gut damit zurechtkommen. Digitale Anträge sollen so gestaltet sein, dass die Nutzenden sie verstehen und selbständig ausfüllen können. Diese Nutzerzentrierung ist einer der Ansätze, auf die sich die Beteiligten bei der OZG-Umsetzung verständigt haben. Eine Möglichkeit ist es dabei, Nutzer:innen von Anfang an in die Erstellung von digitalen Angeboten einzubeziehen.
Können Anträge nur noch digital gestellt werden?
Nein. Es wird weiterhin möglich sein, alle Anträge wie bisher vor Ort in der jeweiligen Behörde zu stellen. Die digitalen Anträge sind ein alternatives und modernes Angebot, das Zeit und Aufwand sparen soll.
Was ändert sich für die Verwaltung?
Auch für die Verwaltung gilt: Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes werden Prozesse schlanker, Zeit und Papier werden gespart. Ziel ist es auch, Verwaltungsmitarbeiter:innen von immer wiederkehrenden Arbeitsschritten zu entlasten, die auch automatisch erfolgen können. So entsteht mehr Raum für kompliziertere Vorgänge oder für die gemeinsame Suche nach neuen Lösungen.
Was sind Themenfelder?
Um rund 6000 einzelne Verwaltungsleistungen innerhalb weniger Jahre digitalisieren zu können, haben sich Bund und Länder im IT-Planungsrat auf eine Arbeitsteilung verständigt. Die Leistungen wurden in Themenfeldern zusammengefasst, von einem Bundesland als Themenfeldführer digitalisiert und den anderen Bundesländern zur Nachnutzung zur Verfügung gestellt. Mecklenburg-Vorpommern ist verantwortlich für das Themenfeld „Bauen und Wohnen“. Hier gilt es, knapp 60 Leistungsbündel zu digitalisieren. Näheres finden Sie in der Rubrik Themenfeld Bauen und Wohnen.
Was sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen?
Wichtigste Grundlage ist das Onlinezugangsgesetz auf Bundesebene. Um die Leistungen auch digital anbieten zu können, wurden Regelungen in Mecklenburg-Vorpommern bereits angepasst, so das E-Government-Gesetz.
Eine wichtige Rolle spielen auch die Datenschutzgrundverordnung und der Single Digital Gateway.
Wo finde ich digitale Anträge in MV?
Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat als zentrale Informationsplattform das MV-Serviceportal geschaffen. Unter MV-Serviceportal werden Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen mit den Verwaltungen verbunden. Hier finden sich alle Informationen zu Leistungen der Verwaltung, zu Anträgen und zu Ansprechpartnern. Viele Behördengänge können schon jetzt von dort aus online erledigt werden. Ziel ist es, dass künftig alle Verwaltungsleistungen auf diesem Portal beantragt und bezahlt werden können und auch die Zustellung der Bescheide über ein Postfach dort funktioniert.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Wie finde ich die passende Leistung?
Zentrale Plattform für Verwaltungsleistungen ist in Mecklenburg-Vorpommern das MV-Serviceportal. Hier finden Sie eine Übersicht über viele Verwaltungsleistungen. Es gibt eine Suche von A-Z und auch eine Suche nach Themenfeldern. Zu jeder Leistung finden Sie Details wie Anschriften, Öffnungszeiten und Ansprechpartner, aber auch Informationen zu erforderlichen Unterlagen oder Kosten.
Was sind EfA-Dienste?
EfA steht für "Einer für Alle". EfA bedeutet, dass ein Land alleine oder gemeinsam mit mehreren Ländern eine Leistung zentral entwickelt und betreibt – und diese anschließend anderen Ländern und Kommunen zur Verfügung stellt, die den Dienst dann mitnutzen können. Hierfür müssen sie sich nur mittels standardisierter Schnittstellen anbinden. Die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung des Dienstes teilen sich die angeschlossenen Länder und Kommunen. Weitere Informationen zu EfA finden Sie hier.
Wie melde ich mich beim Serviceportal an?
Es besteht keine Pflicht, sich beim Serviceportal anzumelden. Sie können Anträge auch als Gast stellen. Wenn Sie sich aber für die Anmeldung mit einem MV-Nutzerkonto entscheiden, hat das für Sie Vorteile: Sie erhalten Zugang zu einem eigenen Postfach und vorhandene Angaben werden bei Antragstellung übernommen. In einer Übersicht werden alle angefangenen, laufenden und abgeschlossenen Vorhaben übersichtlich aufgelistet. Sie können auf einen Blick alle ihre Vorhaben – also etwa Anträge, Anzeigen und Anmeldungen - einsehen sowie bearbeiten, anpassen und löschen. Mit dem Postfach können Sie darüber hinaus auch Nachrichten empfangen und mit der Verwaltung in Kontakt treten.
Welche Daten werden gespeichert?
Grundsätzlich dient das MV-Serviceportal als die zentrale Plattform, über die Antragsteller:innen und Verwaltungen zusammenkommen. Hier finden Sie Formulare und Ansprechpartner. Wenn Sie Anträge als Gast stellen, wandern die Antragsdaten komplett zur jeweiligen Behörde. Es verbleiben keine Daten beim Serviceportal. Anders ist es, wenn Sie sich für ein Nutzerkonto entscheiden. In diesem Fall werden Ihre dort gemachten Angaben – etwa zu Name, Adresse und Geburtsdatum – datenschutzkonform gespeichert. Auch noch nicht vollständig ausgefüllte Anträge können Sie im Nutzerkonto zwischenspeichern. Auch Angaben zu Ihren gestellten Anträgen finden Sie im Nutzerkonto wieder.
Nähere Informationen finden Sie hier.
Viele Anträge werden bei den Kommunen gestellt – wie funktioniert das?
Die Landesregierung stellt das MV-Serviceportal den Gemeinde-, Amts-, und Kreisverwaltungen in Mecklenburg-Vorpommern kostenlos zu ihrer Verfügung. Sie können sich ans MV-Serviceportal anbinden, das Land hat sie aber nicht dazu verpflichtet. Einige Kommunen haben die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen bereits eigenständig in die Hand genommen. So betreibt die Landeshauptstadt Schwerin ein eigenes Online-Antragsverfahren für die Baugenehmigung und über den Zweckverband Elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern nutzen viele Kommunen im Land ein Urkundenportal. Auch diese Leistungen sind aber über das Serviceportal erreichbar.
Bei der Anbindung an das MV-Serviceportal berät das Land die Kommunalverwaltungen. Es wurde eine gemeinsame Arbeitseinheit von Land und Kommunen zur Umsetzung von E-Government geschaffen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Büros kooperatives E-Government suchen Gemeinde-, Amts-, und Kreisverwaltungen auf, um vor Ort zu beraten.
Die kommunale Ebene ist auch in die Erarbeitung von Anträgen involviert. Nähere Informationen finden Sie unter OZG-Programm MV.
Wie wird das OZG in MV umgesetzt?
Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist ein umfassender Prozess, bei dem viele Akteure beteiligt sind. Die Verwaltungen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene sind involviert, wie auch Dienstleister und weitere fachliche Unterstützer*innen. Gute Zusammenarbeit und enge Abstimmungen sind Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Umsetzung. Unter der Federführung des für Digitalisierung zuständigen Ministeriums arbeitet ein umfassendes Programmmanagement an der zügigen Umsetzung des OZG im ganzen Land. Hier wirken Land und Kommunen – vertreten durch den Landkreistag sowie den Zweckverband elektronische Verwaltung in Mecklenburg-Vorpommern - gemeinsam unter einem Dach zusammen. Sie werden unterstützt durch externe Fachkräfte.
Weitere Informationen zur Umsetzung des OZG im Mecklenburg-Vorpommern finden Sie hier.